Die Grundfähigkeitenversicherung für die Generation Z

Wenn ein Versicherer nicht nur einen neuen Grundfähigkeitenversicherungstarif vorstellt, sondern diesen auch als innovativen Baustein in sein Tarifportfolio integriert, kann damit die Generation Z mit einem lebensbegleitenden Vorsorgekonzept erfolgreich angesprochen und beraten werden.

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Zielgruppenorientierte Tarifadaption

Die demografischen Verwerfungen in unserer Gesellschaft lasten schwer auf den sozialen Sicherungssystemen. Eigeninitiative ist das Gebot der Stunde … je früher, desto besser. So haben führende Versicherer ihre Grundfähigkeitentarife auch für Kinder und Jugendliche geöffnet. Allerdings, und dies ist zwingend einzufordern, müssen die Tarife auch an diese Zielgruppen adaptiert werden. Leistungsvoraussetzungen müssen angepasst, eine Verlängerung der Versicherungsdauer für den Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze optioniert, eine qualifizierte BU-Wechseloption angeboten und ausreichende Nachversicherungsoptionen in den Tarif implementiert werden. Mit der inhaltlichen Anpassung der Tarife an die Zielgruppen Kinder und Jugendliche werden die Grundlagen für eine lebensbegleitende Vorsorgeberatung garantiert.

Ein Muss: die Absicherung des Verlustes der Fahrerlaubnis Pkw

Der Verlust der Fahrerlaubnis Pkw ist die wichtigste Grundfähigkeit im Katalog der versicherten Risiken. Mit einer qualifizierten Absicherung dieser Grundfähigkeit können die Voraussetzungen für einen leistungspflichtigen Versicherungsfall oft schneller und zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfüllt werden. Diese Aussage kann sehr eindrucksvoll am Beispiel der Grundfähigkeit Sehen erläutert werden. Nach den Versicherungsbedingungen von Premiumtarifen begründet sich der Verlust der Grundfähigkeit Sehen mit einer Einbuße der Sehkraft auf 5 Prozent (Visus 0,05) oder einer Einschränkung des Gesichtsfelds der versicherten Person auf maximal 30°. Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis Pkw ist allerdings eine Sehkraft von mindestens 70 Prozent (im Ausnahmefall von 50 Prozent) und ein Gesichtsfeld von 120°. Ein Unterschreiten dieser Grenzwerte führt zu einem Verlust der Fahrerlaubnis Pkw.

Man kann nicht verlieren, was vorher nicht erworben wurde

Sofern ein Versicherer seinen Tarif für Kinder und Jugendliche öffnet, müssen die Leistungsvoraussetzungen für einen Verlust von Grundfähigkeiten an diese Altersgruppe adaptiert werden. Dies gilt auch für den Verlust der Fahrerlaubnis Pkw, da  Personen, die im Kindes- und Jugendalter versichert wurden, diese frühestens mit dem vollendeten 17. Lebensjahr erwerben können. Aber auch junge Menschen in den urbanen Ballungsräumen der Großstädte stellen das Thema Führerschein aufgrund der guten Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch aus ökologischen Gründen häufig hintenan. Führende Anbieter haben deshalb ihre AVB um den Leistungsauslöser Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen sinnvoll ergänzt. Sofern dieses Risiko über einen erweiterten Zeitraum, z.B. bis zum 30. Lebensjahr, abgesichert wird, können damit auch die Vertreter der Generation Z angesprochen werden.

Viele setzen auf Fahrradfahren und den ÖPNV

Ein Großteil derer, die sich für eine bessere Umwelt und gegen Klimasünden einsetzen, ist mit dem eigenen Rad oder dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs. Sind in den AVB der Grundfähigkeitenversicherung auch der Verlust der Grundfähigkeiten Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs als versicherte Risiken enthalten, wird ein weiteres Merkmal erfüllt, das für Personen, die sich im Klimaschutz engagieren, sehr wichtig ist. Erfahrungswerte zeigen aber auch, dass selbst überzeugte Klimaschützer später eine Fahrerlaubnis Pkw und ein eigenes Auto erwerben. Der Impuls dafür kann zum Beispiel die Familiengründung sein. Bis zu diesem Zeitpunkt begründet sich nach Premiumtarifen auch ein leistungspflichtiger Versicherungsfall zusätzlich mit der Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen.

Innovative Tarife sind einen Schritt voraus

Seit Juli 2020 haben 20 Lebensversicherer Grundfähigkeitenversicherungen im Portfolio. Ein Anbieter punktet damit, wenn er den Grundfähigkeitenversicherungstarif nicht nur in sein Tarifportfolio aufnimmt, sondern seine Grundfähigkeitenversicherung in ein Gesamtkonzept zur umfassenden Absicherung der Arbeitskraft integriert. Dadurch kann die Grundfähigkeitenversicherung mit einer BU-Wechseloption an die Berufsunfähigkeitsversicherung angedockt und dem Kunden ein Tarifwechsel zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden. Jedoch sollte das Anrecht auf einen Tarifwechsel nicht nur verpflichtend mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit verbunden sein. Insbesondere für Studenten, die eine akademische Berufslaufbahn anstreben, kann z. B. ein Wechsel aus der Grundfähigkeiten- in die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Abschluss ihres Studiums von Vorteil sein.

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Über den Autor

Alexander Schrehardt ist Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR und der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH. Der Autor ist Betriebswirt bAV (FH), Versicherungsberater, Fachjournalist und Buchautor.