Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern, wenn das gesetzliche Rentenalter angehoben wird.
Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich:
Wechsel in eine günstigere Berufsgruppe ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ersten 5 Vertragsjahren möglich – für Schüler, Azubis und Studenten sogar in den ersten 10 Jahren – z. B. bei erstmaligem Berufsstart, Abschluss eines (Zweit-)Studiums oder einer staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildung.
Wechselmöglichkeit vom GrundSchutz+ in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung: bei Erreichen der Oberstufe, erstmaligem Berufsstart oder Abschluss (Zweit-)Studium oder einer staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildung.
Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern, wenn das gesetzliche Rentenalter angehoben wird.
Möglichkeit, die Beitragszahlungen zu stunden bzw. den Vertrag ganz oder teilweise beitragsfrei zu stellen, z. B. bei Elternzeit, Sabbatical.
GrundSchutz+
schon ab 5 Jahren
BU PLUS
schon ab 10 Jahren
Vereinbartes Vertragsende (67 Jahre)
Neues Vertragsende