Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich:
Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern, wenn das gesetzliche Rentenalter angehoben wird.
Wechselmöglichkeit vom GrundSchutz+ in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung: bei Erreichen der Oberstufe, erstmaligem Berufsstart oder Abschluss (Zweit-)Studium oder einer staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildung.
Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu verlängern, wenn das gesetzliche Rentenalter angehoben wird.
Möglichkeit, die Beitragszahlungen zu stunden bzw. den Vertrag ganz oder teilweise beitragsfrei zu stellen, z. B. bei Elternzeit, Sabbatical.
Vertragsbeginn
ab 5 Jahren
Vereinbartes Vertragsende (67 Jahre)
Neues Vertragsende